Compliance bei IMS Gear

Code of Conduct

IMS Gear ist ein international tätiges und erfolgreiches Unternehmen – das ist nicht nur ein Statement, es steckt auch eine Verpflichtung darin. Denn unseren Erfolg verdanken wir einerseits unserer Technologieführerschaft, andererseits einer werteorientierten Unternehmenskultur. Über viele Jahre haben wir uns einen sehr guten Ruf bei Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten erarbeitet – wir alle tragen Verantwortung, diesem auch in Zukunft immer wieder gerecht zu werden.

Um dies zu unterstützen, haben wir „Verhaltensregeln für das Geschäftsleben“ zusammengestellt. Diese Regeln gelten für jeden von uns.

Bei Fragen rund um unsere Verhaltensregeln wenden Sie Sich bitte an Ihren direkten Vorgesetzten, den Compliance-Officer oder schreiben Sie uns eine Nachricht an Compliance.

Hinweisgebersystem

IMS Gear legt großen Wert auf eine offene Unternehmenskultur. Mitarbeiter, Geschäftspartner, Stakeholder und externe Parteien sind daher aufgefordert, Gesetzesverstöße oder andere Compliance-Verstöße mit Bezug zu IMS Gear schnell zu melden. So können frühzeitig Risiken entdeckt und mögliche negative Konsequenzen vermieden oder reduziert werden.

Was kann gemeldet werden?

Gesetzesverstöße im beruflichen Kontext, die im Zusammenhang mit der IMS Gear SE & Co. KGaA oder verbundenen Unternehmen stehen, oder Verstöße gegen die Richtlinien vom IMS Gear, wie zum Beispiel Korruption, Betrug, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht, Datenschutzbestimmungen, Anforderungen an die Produktsicherheit oder Fälle von (sexueller) Belästigung und Diskriminierung sowie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutzgesetze. 

Wie werden hinweisgebende Personen geschützt?

Personen, die derartige Vorfälle über das Hinweisgebersystem von IMS Gear melden, handeln als hinweisgebende Personen und sind somit durch IMS Gear geschützt. Das System ermöglicht anonyme Meldungen. Eingehende Meldungen werden von geschulten Kollegen bearbeitet, die sich mit den geltenden Vertraulichkeitsverpflichtungen auskennen. 

Schutz vor Repressalien: Hinweisgebende Personen müssen keine negativen Konsequenzen befürchten, sofern ihre Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Selbstverständlich können Sie Ihre Meldung weiter unten auch anonym übermitteln.

Verhaltensregeln (PDF) Hinweisgeber - MitteilungVerfahrensordnung (PDF)